CT-Grundlagen

Zerstörungsfreie Prüfung

die Untersuchung von Werkstoffen ohne funktionsrelevante Beschädigung

Auch bekannt als: ZfP, NDT, Non-Destructive Testing

Was ist Zerstörungsfreie Prüfung?

Zerstörungsfreie Prüfung bezeichnet die Untersuchung von Werkstoffen ohne funktionsrelevante Beschädigung. Das Thema ist ein methodisches Fundament für belastbare CT-Daten, weil es direkt auf Detektionsgrenze, Messfähigkeit und Reproduzierbarkeit wirkt.

Wissenschaftlicher Hintergrund

Die wissenschaftliche Basis ist in der physikalischen Wechselwirkung von Röntgenstrahlung mit Materie sowie der mathematischen Datenverarbeitung verankert. Relevant sind insbesondere Vergleich von Strahlungs-, Schall- und elektromagnetischen Verfahren. Für technische Entscheidungen müssen diese Zusammenhänge als quantifizierbare Messkette verstanden werden.

Relevante Kennzahlen

  • Ortsauflösung, Kontrast-zu-Rausch-Verhältnis und Messunsicherheit sind zentrale Kenngrössen.
  • Systematische Einflüsse werden über Kalibrierung, Referenzkörper und Wiederholmessungen abgesichert.
  • Parameteränderungen müssen hinsichtlich Robustheit und Übertragbarkeit auf Serienbedingungen bewertet werden.

Normbezug und Schwellwerte

  • Normbezug: ISO 9712:2021 (Personalqualifikation), ISO 15708-1:2024 bis -4:2025 (CT) sowie ISO 17636-2:2022.
  • Typische Schwellwerte (Praxis): Nachweisfähigkeit (POD) und Fehlentscheidungsraten werden prüfaufgabenspezifisch festgelegt; kritische Fehlerarten mit maximaler Entdeckungspriorität.
  • Gültigkeit: Aussagekraft hängt von geprüfter Fehlerart, Prüfvolumen, Qualifikation und Verfahrensvalidierung ab.

Anwendung in der industriellen Praxis

  • Auslegung valider Scanparameter für Defekt- und Messaufgaben.
  • Objektive Interpretation von CT-Befunden in Entwicklung und Serie.
  • Vergleichbarkeit von Ergebnissen zwischen Anlagen, Chargen und Zeitpunkten.

Quellen und Ausgabenstand

  • ISO 9712:2021 (Qualification and certification of NDT personnel).
  • ISO 15708-1:2024 bis ISO 15708-4:2025.
  • ISO 17636-2:2022.
  • Stand der Einordnung: Februar 2026.

Verwandte Begriffe